Verkehrsrecht:

Verkehrszivilrecht:

Verkehrshaftungsrecht:

Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeug­schaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungs­schaden, Erwerbsschaden etc.)


Verkehrsvertragsrecht:

Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen (Neu- und Gebrauchtwagen), Kfz-Reparaturverträgen und Kfz-Leasingverträgen.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung sowohl in Verkehrsstrafsachen, z.b. wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfall­ort, Fahren ohne Fahrerlaubnis (insbesondere bei Inhabern von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten), Trunkenheit im Verkehr etc., als auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, z. B. wegen Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen etc.

Oftmals geht es in den vorbezeichneten Angele­genheiten auch um den Entzug der Fahrerlaubnis bzw. um die Verhängung von Fahrverboten. Ein besonderer Schwerpunkt der Verteidigung liegt darauf, die Entziehung der Fahr­erlaubnis bzw. die Verhängung eines Fahrverbots möglichst zu vermeiden bzw. im Fall der Entziehung der Fahr­erlaubnis die Voraussetzungen für eine möglichst rasche und komplikationslose Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu schaffen.

Verkehrsversicherungsrecht:

Hierunter fallen in der Regel Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Ver-
sicherungsgesellschaften aus den Bereichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.


Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere Fahrerlaubnisrecht

Hier handelt es sich regelmäßig um Problemstellungen aus den Bereichen Fahrerlaubnisrecht, Korrektur von Eignungs­mängeln (MPU) und Ausländische Fahrerlaubnis:

In allen vorgenannten Bereichen bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowohl außer­gerichtlich als auch vor Gericht für Sie tätig. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte auch die Links auf der Startseite (VdVKA, Schadenfix etc.)