Aktuelles zum Verkehrsrecht.

12.04.2022 / Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Wer kennt Sie nicht? Die praktischen kleinen E-Scooter, die praktisch an jeder Straßenecke in Erfurt herumstehen und einem das Fortkommen erleichtern. Was vielen Nutzern jedoch nicht geläufig ist, dass der E-Scooter rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug darstellt. So sieht das jedenfalls ganz überwiegend die Rechtsprechung. Wer also unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter benutzt, begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit, schlimmstenfalls eine Straftat. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Pkw! Das bedeutet, wer mit 1,1 Promille oder mehr angehalten wird, bewegt sich bereits im strafbaren Bereich (Trunkenheit im Verkehr)! Für Inhaber einer Fahrerlaubnis können sich hieraus erhebliche Konsequenzen ergeben! Denn in der Regel wird die kontrollierende Polizei den Führerschein an Ort und Stelle vorläufig sicherstellen!

Im sich anschließenden Strafverfahren droht ggf. die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer langen Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Bei Promillewerten ab 1,6 Promille aufwärts droht dann zusätzlich noch die berühmte MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).

Lässt sich dieser Ärger vermeiden? In vielen Fällen ja! In der Rechtsprechung wird der E-Scooter zwar ganz überwiegend als Kraftfahrzeug angesehen. Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls besteht aber durchaus die Möglichkeit, den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In diesen Fällen müssen Betroffene allerdings zumindest mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen. Dies ist im Vergleich zum Entzug der Fahrerlaubnis aber das wesentlich kleinere Übel, weil man den Führerschein nach Ablauf der Fahrverbotsfrist zurückerhält und man eben keinen Wiedererteilungsantrag stellen muss. In aller Regel lässt sich dann auch eine MPU vermeiden.

Sollten Sie also in diese Situation geraten sein, empfiehlt es sich dringend, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren. In geeigneten Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren die Rückgabe des Führerscheins erreicht werden!

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich insofern gerne als Ihr Ansprechpartner bereit! Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich bin gerne bereit, Ihnen zu helfen!

Ihr Christian P. Gehret

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht