Tätigkeitsbereiche.

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stellt dieses Rechtsgebiet den Kernbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.

Unter Verkehrsrecht ist dabei im weitesten Sinne das Recht des Straßenverkehrs zu verstehen.

Ich betreue und vertrete Sie daher in allen Rechtsfragen rund um Ihr Kraftfahrzeug bzw. Kraftrad und Ihre Fahrerlaubnis.

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Versicherungsrecht

Jeder Bundesbürger verfügt im Regelfall über eine Vielzahl von Versicherungsverträgen aus verschiedenen Versicherungssparten.

Zu diesen zählen regelmäßig Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen; Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen, private Kranken-, Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen etc.

Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Ich betreue und vertrete Sie daher bei der Prüfung und ggf. Durchsetzung von Ansprüchen aus Ihrem Versicherungsvertrag.

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Allgemeines Zivilrecht

Neben den Tätigkeitsschwerpunkten im Verkehrs- und Versicherungsrecht bin ich allgemein im Bereich des Zivilrechts tätig.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit bildet dabei in der Regel die Geltendmachung bzw. Abwehr von Geldforderungen aus zivilrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus zivilrechtlichen Verträgen.

Ich bin aber auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Vereinsrechts tätig.

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